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ASoK 2, Februar 2003, Seite 056

Neuere Entwicklungen des europäischen Arbeitsrechts

Dr. Wolfgang Höfle

Neuere Entwicklungen des europäischen Arbeitsrechts

DRdA 6/2002 (Dezember), 455-461: Artikel von Rolf Birk.

Interessant sind u. a. die Ausführungen zur Gleichbehandlung. Der Autor führt u. a. aus, dass es zwei neue Richtlinien gibt, in denen es darum geht, über die Diskriminierung wegen des Geschlechts hinaus auch die Diskriminierung wegen Rasse und
ethnischer Herkunft (RL 2000/43) sowie wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung (RL 2000/78) zu behandeln. Die Umsetzung dieser beiden Richtlinien sei bisher noch nicht erfolgt; außerdem würden sie nach wie vor keinen umfassenden arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz konstituieren. Die letzte Aussage erscheint mir besonders bedeutsam, weil i. Z. m. der Abfertigung neu immer wieder nebulos auf diverse Gleichbehandlungsgebote verwiesen wird, nach denen es angeblich nicht zulässig sei, eine Minderheit besser zu stellen (richtig ist hingegen, dass es nicht zulässig ist, eine Minderheit ohne sachlichen Grund zu benachteiligen).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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