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OGH: Krankenstand / Anzeigepflicht
• Da sogar eine weitere Erkrankung im Rahmen eines ununterbrochenen Krankenstandes keine neuerliche Anzeigepflicht auslöst, muss dies umso mehr für den Fall gelten, in dem die ursprünglich angezeigte Krankheit, die zur Dienstverhinderung geführt hat, über einen längeren Zeitraum unverändert andauert. - (§ 27 Z 4 AngG)
( 9 Ob A 62/02 m)