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ASoK 2, Februar 2003, Seite 045

EuGH: Heilpraktikerverbot in Österreich gemeinschaftsrechtskonform!

EuGH-Urteil beendet jahrelange Diskussion

Dr. Ferdinand Felix

Die Frage, ob das Verbot der Berufsausübung der Heilpraktiker in Österreich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, beschäftigt seit dem Beitritt Österreichs zum EWR und in weiterer Folge zur EU die Literatur und die Gerichte. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung
hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nunmehr klargestellt, dass dem Gemeinschaftsrecht keinerlei Verpflichtung zu entnehmen ist, die Tätigkeit des Heilpraktikers, die nur in einigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft anerkannt ist, auch in anderen Mitgliedstaaten, die diese paramedizinische Tätigkeit bisher nicht anerkannt haben, zuzulassen.

I. Vorbemerkung

Die Frage, inwieweit das Gemeinschaftsrecht in nationale Rechtsetzungsbefugnisse eingreift, wird regelmäßig äußerst kontroversiell diskutiert. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Ausübung des Berufes eines Heilpraktikers. In Österreich ist diese Tätigkeit berufsrechtlich nicht anerkannt. Die Durchführung von Teilen der Tätigkeit eines Heilpraktikers kann sogar verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt werden. Insbesondere sind Leistungen eines Heilpraktikers auch nicht von den Krankenkassen erstattungsfähig. Zum Unterschied von Österreich ist...

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