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Anhebung des Pensionsalters für die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht verfassungs widrig
(VfGH) - Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 186/02 entschieden, dass die durch das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2000 eingeführte Anhebung des Pensionsalters für die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht verfassungswidrig ist. Mehr dazu auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/presse.html