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Fallweise Beschäftigte - Lohnzettel neu
• Fallweise Beschäftigte - Lohnzettel neu
ARD 5368/21/2003: Wilfried Ortner i. Z. m. Herbert Choholka und Norbert Leitner.
Aus den Beispielen ergibt sich, dass man bei über mehrere Monate bestehenden fallweisen Beschäftigungen nur einen Lohnzettel über den gesamten Zeitraum ausstellen soll, solange die Wahrscheinlichkeit weiterer Arbeitseinsätze gegeben ist - sogar dann, wenn einmal in einem Kalendermonat gar kein Arbeitseinsatz vorliegt.
Anm.: Entsprechend dem Gesetzeswortlaut müsste wohl für jeden Kalendermonat bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats ein Lohnzettel übermittelt werden. Dies ist m. E. grundsätzlich auch zu empfehlen, weil einerseits die Wahrscheinlichkeit weiterer Arbeitseinsätze bei echter fallweiser Beschäftigung wohl nur schwer abgeschätzt werden kann und andererseits der Arbeitnehmer vielleicht seine Abfertigung neu (auf Grund anderer oder früherer Arbeitsverhältnisse) lukrieren möchte (was m. E. möglich ist).