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Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
• Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
, ; ARD 5206/24/2001.
Der Verfassungsgerichtshof hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern. Das Erkenntnis vom erging mit entsprechender Begründung zum DB.
Der Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (SWK-Heft 12/2001, T 56 ff.) ist der Meinung, dass nun der VwGH im Rahmen eines verstärkten Senats klare Richtlinien für die Beurteilung der Wortfolge „sonst aller Merkmale eines Dienstverhältnisses" definieren muss. Der VwGH wird dabei m. E. folgende beiden Kriterien besonders zu berücksichtigen haben:
Unternehmerwagnis, vor allem beurteilt anhand einer erfolgsbezogenen Honorierung. Meines Erachtens wäre es aber nicht sachgerecht, wenn ein Unternehmerwagnis erst dann angenommen wird, wenn mindestens 50% der Bezüge variabel (erfolgsabhängig) vereinbart sind. Eine solche Vereinbarung könnte nämlich eine „verdeckte Gewinnausschüttung" (vgA) darstellen vgl. zur Situation in Deutschland: dBMF-Schreiben (in: WPg 1998, 230): Der erste Anschein spr...