zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 5, Mai 2001, Seite 159

Ambulanzgebühren

Dr. Christoph Klein

Ambulanzgebühren

Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof den Selbstbehalt in den Krankenversicherungen in Form einer Gebühr bei der Inanspruchnahme von Spitalsambulanzen wegen Formalfehlern aufgehoben. Der Gesetzgeber hat die Gelegenheit des neuerlichen Gesetzesbeschlusses genutzt, gleich auch deutliche Änderungen an der Regelung vorzunehmen, die insbesondere auf größere Ergiebigkeit abzielen. Zur vom Verfassungsgerichtshof gekippten Regelung haben ja viele Stimmen aus der Praxis angemerkt, es sei zu erwarten, dass die Verwaltungskosten die Erträge übersteigen. Die Ausnahmen von der Pflicht zur Errichtung der Ambulanzgebühr sind in der Neuregelung dementsprechend deutlich eingeschränkt. So stellt sich die Neuregelung ­ unter besonderem Verweis auf die Unterschiede zur bisherigen Regelung ­ überblicksweise dar:

Jeder Versicherte, der die Ambulanz einer Krankenanstalt aufsucht, muss mit einer ärztlichen Überweisung 150 S, ohne eine derartige Überweisung 250 S zahlen. Pro Jahr und Person sind die Ambulanzgebühren mit 1.000 S begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht, wenn der Ambulanzbesuch durch eine schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel oder unmittelbar durch Trunkenheit oder Suc...

Daten werden geladen...