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Zum Arbeitszeitbegriff der einschlägigen EU-Richtlinie
• Zum Arbeitszeitbegriff der einschlägigen EU-Richtlinie (AZG, ARG)
RdM 1/2001, 7 11: Artikel von Lukas Stärker.
Der Autor argumentiert unter Berücksichtigung jüngster EuGH-Judikatur (), dass das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) in einigen Punkten dem EU-Recht widerspricht. Von allgemeinem Interesse ist seine Schlussfolgerung, dass jene Bestimmungen über Arbeitszeitflexibilisierungen, die längere als 48-stündige durchschnittliche Wochenarbeitszeiten ohne Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers für zulässig erklären, EU-widrig seien.
Anmerkung: Dabei dürfte es im Wesentlichen um die in § 5 AZG vorgesehene Ausdehnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf bis zu 60 Stunden bei Arbeitsbereitschaft gehen.