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ASoK 5, Mai 2001, Seite 168

OGH: KVI / Alterspension

Unter dem in § 33 Abs. 7 KVI genannten Anspruch auf eine Alterspension aus der Sozialversicherung ist auch die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (§§ 253 b, 270 ASVG) zu subsumieren. ­ (§ 33 Abs. 7 Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmen Innendienst ­ KVI, §§ 253 b, 270 ASVG)

( 9 Ob A 197/00 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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