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OGH: Unfallversicherungsschutz
• Verunglückt ein bei der Gemeinde als Bauhofarbeiter beschäftigt gewesener Versicherter bei der Mithilfe beim Transport bzw. beim Aufstellen des (von der Gemeinde zur Verfügung gestellten) Maibaumes außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstlichen Auftrag seines Vorgesetzten, so liegt weder nach § 175 Abs. 1 noch nach § 176 Abs. 1 Z 4 und Z 6 ASVG ein Arbeitsunfall vor. (§§ 175 Abs. 1, 176 Abs. 1 Z 4 und 6 ASVG)
( 10 Ob S 293/00 m)