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Die Zuordnung von Arbeitsverhältnissen zum übergehenden Betrieb/Betriebsteil
• Die Zuordnung von Arbeitsverhältnissen zum übergehenden Betrieb/Betriebsteil (§ 3 AVRAG)
ZAS 2/2001 (März), 4451: Artikel von Martin E. Risak.
Der Autor behandelt Fragen, die in der Praxis bei Betriebsübergängen gemäß AVRAG immer wieder Schwierigkeiten bereiten (z. B. wenn ein Mitarbeiter in der Verwaltung oder in mehreren Betriebsteilen tätig ist), und kommt zu folgenden Ergebnissen:
Im Sinne der EuGH- und OGH-Rechtsprechung sei eine Zuordnung von in der allgemeinen Verwaltung tätigen Mitarbeitern in einen übergehenden Betriebsteil nur dann möglich, wenn sie in diesen organisatorisch eingegliedert waren. Eine Tätigkeit lediglich für den übergehenden Betriebsteil reiche nicht aus.
Ein Arbeitnehmer, der in mehreren Betriebsteilen arbeitet, gehe nur dann auf einen anderen Betriebsinhaber über, wenn er überwiegend im übergehenden Betrieb(-steil) tätig ist. Im Zweifel bleibe der Arbeitnehmer beim Veräußerer.