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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 277

Christoph Ritz

1

§ 277 (idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14) weicht inhaltlich vom bisherigen § 287 nur insoweit ab, als dessen Abs 1 vierter Satz die Abstimmung in alphabetischer Reihenfolge vorsieht (in § 287 Abs 1 vierter Satz war angeordnet, dass die dem Lebensalter nach jüngeren Mitglieder vor den älteren stimmen). Diese Änderung folgt dem Vorbild des § 157 FinStrG.

2

§ 277 Abs 2 zweiter Satz, wonach bei Stimmengleichheit die Stimme des Senatsvorsitzenden den Ausschlag gibt, berücksichtigt den Fall, dass ein Senat aus einer geraden Zahl von Mitgliedern besteht (ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 19). Dies ist beim Bundesfinanzgericht zufolge § 13 Abs 2 BFGG der Fall.

3

Die (im § 277 Abs 3 zweiter Satz angeordnete) Trennung ...

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