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Zur Begründung mündlich verkündeter Beschwerdeentscheidungen
Im Erkenntnis vom , E 370/2020, hat der VfGH eine umfassend mündlich verkündete und schriftlich ausgefertigte Beschwerdeentscheidung als willkürlich aufgehoben, weil die Protokollierung der Entscheidungsgründe mangelhaft war. Florian Fiala nimmt dies zum Anlass, das Institut der mündlichen Verkündung umfassend zu untersuchen.
1. Erkenntnis des VfGH
Der Sachverhalt rund um die Entscheidung des , stellt sich – unter Heranziehung eines Berichts im Schrifttum – wie folgt dar: Mit Erkenntnis des BFG vom wurde einer Beschwerde teils Folge gegeben (die vom BFG entschiedene materielle Streitfrage – ob der Beschwerdeführer im konkreten Fall zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO heranzuziehen ist – ist hier unbeachtlich). Das Erkenntnis wurde ausführlich (zweieinhalb Stunden lang) mündlich verkündet und begründet. Protokolliert wurden die Entscheidungsgründe hingegen nur stichwortartig bzw kursorisch, sodass der Inhalt der mündlich verkündeten Entscheidung darin nicht vollinhaltlich wiedergegeben war. Sehr ausführlich gehalten war jedoch die schriftliche Ausfer...