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AVR 3, Juni 2021, Seite 97

Justice Needs to Be Seen – nochmals zur Publizität der Rechtsprechung des BFG

Claus Staringer

Marco Laudacher hat sich vor Kurzem an anderer Stelle zu meiner in dieser Zeitschrift erschienenen Untersuchung der Nichtveröffentlichung von Entscheidungen des BFG kritisch geäußert. Die Kritik ist dabei in Ton und Inhalt intensiv ausgefallen: Laudacher, den ich ansonsten als Richter und Fachautor sehr schätze, wirft mir ua unsorgfältige Recherche vor und dass ich nur Zweifel am Vorgehen des BFG säen wolle. Insgesamt hätte ich – so Laudacher – zur Sache nichts wesentlich Neues beigetragen. Es erscheint mir angebracht, die wichtigsten der gegen mich gerichteten Kritikpunkte Laudachers in der Folge zurechtzurücken. Dies sollte letztlich auch im Sinne Laudachers sein, der – wie er selbst schreibt – an einer sachlichen Aufarbeitung des Themas interessiert ist.

1. Vorbemerkung

Vorweg halte ich fest: Anders als von Laudacher vermutet verfüge ich zu den von mir thematisierten Fällen Grasser und Lutz – in denen die Veröffentlichung durch das BFG jeweils unterblieben ist – über keinerlei Insider-Informationen. Tatsächlich habe ich bis zum heutigen Tag ...

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