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Doppelt ansässig, aber ohne grundsätzliche Bedeutung – zum Jersey-Limited-Beschluss des VwGH
Dual Resident Companies, But Without Significant Relevance – on the Jersey Limited Decision of the Austrian Supreme Administrative Court
The Austrian Supreme Administrative Court recently held that the long-discussed question whether a Jersey Limited effectively managed from Austria can be subject to Austrian corporate income tax is no longer reviewable by the court, as it was clarified by retroactive legislation in 2023. Claus Staringer analyzes the court ruling and its effect on dual resident companies.
I. Der Jersey-Limited-Beschluss des VwGH
In einem vor Kurzem in einer Revisionssache ergangenen Beschluss hatte sich der VwGH mit einer nach dem Recht von Jersey gegründeten, tatsächlich aber von Österreich aus geleiteten und somit doppelt ansässigen Limited zu befassen (in der Folge: Jersey Limited). Im an den VwGH herangetragenen Fall war es eine wesentliche Vorfrage, ob eine solche doppelt ansässige Jersey Limited in Österreich als Körperschaftsteuersubjekt zu behandeln ist.
Denn in der mit Revision angefochtenen Entscheidung des BFG war dem Revisionswerber (dem in Österreich ansässigen Geschäftsführer der Jersey Limited) die österreichische Körperschaftsteuer der Gesellschaft im Haftungswege gemäß § 9 BAO vorgeschrieben worden. Diese Haftung setzt die Körperschaftsteuersubjektivität der doppelt ansässigen Jersey Limited ...