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Ritz/Koran

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4682-4

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Ritz/Koran - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 30 Zulassung als Zustelldienst

Christoph Ritz

1

Mit § 30 Abs 5 ZustG ist nach ErlRV 381 BlgNR 26. GP, 8, sichergestellt, dass die zugelassenen Zustelldienste auch nach der Genehmigung laufend den Stand der Technik einhalten.

2

Zur Liste der behördlich zugelassenen Zustelldienste siehe zB Sander in Frauenberger-Pfeiler/Riesz/Sander/Wessely, Zustellrecht3, § 30 ZustG Rz 8. Dies sind beispielsweise die Österreichische Post AG und die Bundesrechenzentrum GmbH.

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