zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 17 Instandhaltung, Reinigung, Prüfung

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Instandhaltungs- und Reinigungspflicht
1
A.
Persönliche Schutzausrüstung (§ 105)
2
B.
Besondere Regelungen nach ASchG
3

I. Instandhaltungs- und Reinigungspflicht

1

Diese Bestimmung entspricht dem bis dahin geltenden Recht (ANSchG) und Art 6 der Arbeitsmittelrichtlinie 89/654/EWG.

A. Persönliche Schutzausrüstung (§ 105)

2

Bis zum Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Prüfung im Sinne des § 17 Abs 2 regelt, gilt für die Prüfung von Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung § 90 Abs 2 und 4 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) mit der Maßgabe als Bundesgesetz, dass die Prüfungen von Ziviltechnikern des hiefür in Betracht kommenden Fachgebietes oder fachkundigen Personen des Technischen Überwachungsvereins oder sonstigen geeigneten, fachkundigen und hiezu berechtigten Personen durchzuführen sind (§ 105 ASchG).

B. Besondere Regelungen nach ASchG

3

Zu Sanitär- und Sozialeinrichtungen siehe §§ 27 und 28 ASchG, §§ 33, 34 und 36 AStV.

Zu elektrischen Anlagen siehe die ESV 2012.

Zu Arbeitsmitteln siehe §§ 37 und 38 ASchG sowie AM-VO.

Zu persönlicher Schutzausrüstung siehe §§ 69 und 70 sowie 105 Abs 1 ASchG.

Zu Einrichtungen zur Brandmeldung oder -bekämpfung siehe § 25 ASchG.

Zur Erst...

Daten werden geladen...