ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 1 Geltungsbereich
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeine Bestimmungen des ersten Abschnitts | 1–6 | |
II. | Geltungsbereich | 7–15 | |
III. | Ausnahmen vom Geltungsbereich | ||
A. | Bedienstete der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbänden in Dienststellen | 16–24 | |
B. | Bedienstete in Bundesdienststellen (B-BSG) | 25–35 | |
C. | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LAG) | 36–41 | |
D. | Privathaushalte (Hausgehilfen, Hausangestellte) | 42 | |
E. | Heimarbeit | 43, 44 | |
IV. | Bergrecht (MinroG) | 45–47 |
I. Allgemeine Bestimmungen des ersten Abschnitts
1
Der erste Abschnitt enthält neben dem Geltungsbereich jene Begriffsbestimmungen und jene allgemeinen Anforderungen, die nicht nur für einzelne Bereiche des Arbeitnehmerschutzes bzw nicht nur für einzelne Abschnitte des ASchG von Bedeutung sind, sondern generell gelten.
Dieser Abschnitt enthält vor allem die in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG festgelegten allgemeinen Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung und ausgewogene Beteiligung der Arbeitnehmer sowie die Unterweisung.
2
Die einschlägigen Richtlinien gehen von einem weiten Verständnis des Arbeitnehmerschutzes bzw der Gefahren...