ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 132 Vollziehung
1
Mit dem 2. StabG 2012, BGBl I 2012/35, wurde das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) – als die einzige noch bestehende Sonderarbeitsaufsicht im Zuständigkeitsbereich des Bundes – mit der Arbeitsinspektion im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) – zu einem österreichweit agierenden Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammengeführt (vgl ErlRV 1685 BlgNR 24. GP). Mit der Novelle wurden in § 132 die erforderlichen Anpassungen an den Aufgabenübergang vorgenommen und die Bezeichnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.