ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 127a Verkehrswesen
AVO–Verkehr
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§ 127a ASchG wurde mit Art 60 des 2. Stabilitätsgesetzes 2012 (2. StabG 2012), BGBl I 2012/35 iZm den ASchG-Anpassungen aufgrund des Aufgabenübergangs des Arbeitnehmerschutzes im Verkehrsbereich (Verkehrs-Arbeitsinspektion) vom BMVIT in das BMASK in das ASchG neu eingefügt.
Mit dieser Bestimmung wird die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr 2011, die aufgrund von § 17 Abs 1 VAIG 1994 erlassen wurde, als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz übergeleitet (vgl ErlRV 1685 BlgNR 24. GP).