Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 119 Druckluft- und Taucherarbeiten

Renate Novak

Druckluft- und Taucherarbeiten – Fachkenntnisse, Altersgrenze

1

Die Gesetzesmaterialien zur ASchG-Stammfassung merken zu §§ 119 bis 121 an, dass diese weitergeltenden Vorschriften für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz erforderlich sind. Jene Bestimmungen, welche durch das ASchG oder die weitergeltenden Bestimmungen der AAV entbehrlich wurden oder nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen, wurden aufgehoben (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP).

2

§ 119 Abs 1 ASchG wurde durch das ANS-RG (BGBl I 2001/159) mit novelliert: Im bis dahin geltenden Recht war vorgesehen, dass die Aufsicht über die Durchführung von Arbeiten in Druckluft nur von Personen wahrgenommen werden darf, die die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen. Die Erfahrungen der Arbeitsinspektion zeigten, dass ein solcher Nachweis der Fachkenntnisse (im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten) für die Aufsicht über Arbeiten in Druckluft nicht länger erforderlich war und daher entfallen sollte. Durch die ASchG-Novelle wurden die Übergangsbestimmungen an den vorgesehenen Entfall des Nachweises der Fachkenntnisse für die Aufsichtstätigkeiten angepasst. (ErlRV 898 BlgNR 21. GP)

3

Durch die ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 wurden mit Wirks...

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