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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 118 Bauarbeiten

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
1, 2
II.
Bauarbeiten
3–5

I. Bauarbeiterschutzverordnung

1

Für Bauarbeiten wurde noch vor Inkrafttreten des ASchG eine neue Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BGBl 1994/340, erlassen, die die Durchführung von Bauarbeiten regelte, und zwar sowohl die im zweiten Abschnitt vorgesehenen Anforderungen für Baustellen als auch die Arbeitsvorgänge, die Benutzung und Prüfung von Arbeitsmitteln, die persönlichen Schutzausrüstungen usw. Die BauV ist zeitgleich mit dem ASchG zum in Kraft getreten. Sie wurde nicht übergeleitet, sondern gilt mit Maßgabenbestimmungen aufgrund § 118 Abs 3 ASchG als Verordnung nach ASchG: Die BauV findet im ASchG Deckung, sodass sie auch nach Inkrafttreten des ASchG aufrecht bleibt; dies soll § 118 Abs 3 ausdrücklich klarstellen. Generell ist anzumerken, dass für Baustellen neben der BauV auch die Bestimmungen des ASchG gelten. Für Baustellen wird in gleicher Weise wie für Arbeitsstätten eine nähere Durchführung durch Verordnungen zB über Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel, Lärm und persönliche Schutzausrüstungen erfolgen müssen. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnungen bleiben die entsprechenden Bestimmungen der BauV aufrecht (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP). Zum Teil sind Neuregelungen durch ASchG-Verordnungen bereits erfolgt, wodurch die en...

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