ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 115 Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
Übersicht der Kommentierung
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I. | Stufenplan zur Bestellung von Präventivfachkräften | 1–5 |
II. | Zuordnung von Arbeitnehmern in auswärtigen Arbeitsstellen und Baustellen | 6 |
III. | Präventivfachkräfte nach ASchG | 7 |
IV. | Fachkenntnisse der Sicherheitsfachkräfte, ANSchG-Sicherheitstechniker, SFK-VO | 8–12 |
I. Stufenplan zur Bestellung von Präventivfachkräften
1
Die Regelungen des siebten Abschnittes beinhalten mehrere wesentliche Änderungen gegenüber der (vor dem ASchG geltenden) Rechtslage des ANSchG, insbesondere die generelle Verpflichtung zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Diese Änderungen machten bei Erlassung des ASchG besondere Übergangsregelungen und -fristen erforderlich.
2
§ 115 Abs 1 ASchG regelt den Stufenplan für die Einrichtung einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung in jenen Arbeitsstätten bis zu 250 Beschäftigten, welche nach altem Recht keine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einrichten mussten. Diese Verpflichtung sollte in fünf Schritten wirksam werden. Auch wenn außer Streit stand, dass die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung für alle Arbeitnehmer una...