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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 113 Fachkenntnisse

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Fachkenntnisse für gefährliche Arbeiten
1–5
II.
Zeugnisse und Bescheide
6–8
III.
Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion
9–12

I. Fachkenntnisse für gefährliche Arbeiten

1

Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Arbeiten, die mit einer besonderen Gefahr für sie oder für andere Arbeitnehmer verbunden sind, ist ein Nachweis der Fachkenntnisse nach §§ 62 f ASchG erforderlich, zB für Sprengarbeiten, Führen von Kranen und Hubstaplern, Gasrettungsdienste oder Hochspannungsarbeiten.

2

Nach § 113 Abs 1 ASchG sollten bis zu einer Neuregelung durch ASchG-Verordnung die vor Inkrafttreten des ASchG geltenden Regelungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes 1972 (ANSchG) und der zum ANSchG erlassenen Verordnungen vorläufig weiter anzuwenden sein:

  • §§ 2 bis 9 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten, BGBl 1975/441,

  • §§ 2 bis 7 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bestimmten Arbeiten unter elektrischer Spannung über 1 kV, BGBl 1982/10.

3

Diese übergeleiteten Regelungen wurden gegenstandslos durch das Inkrafttreten der

  • Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühn...

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