TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 109 Arbeitsmittel

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Gefährliche Arbeitsmittel
1–5
II.
Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel und Inverkehrbringervorschriften
6–11

I. Gefährliche Arbeitsmittel

1

Auch die Regelungen über gefährliche Arbeitsmittel und über die Prüfung von Arbeitsmitteln sollten nach § 109 ASchG erst mit Inkrafttreten einer Durchführungsverordnung wirksam werden. Bis zu einer Neuregelung wurden daher die damals geltenden Bestimmungen über Arbeitsmittel (insbesondere AAV, ADSV, verbindlich erklärte ÖNORMEN) zunächst aufrechterhalten, soweit sie nicht durch die technische Entwicklung oder durch spätere Vorschriften entbehrlich geworden waren. Diese Regelungen über Arbeitsmittel waren – so die Gesetzesmaterialien – erforderlich, weil „die notwendigen Sicherheitsanforderungen in der Regel nicht Bestandteil von behördlichen Vorschreibungen bzw Genehmigungsbescheiden sind und außerdem konkrete Bestimmungen für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz bzw für die Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes unverzichtbar sind“ (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP). Jene Bestimmungen, welche in § 109 Abs 2 bis 5 der ASchG-Stammfassung BGBl 1994/450 vorläufig aufrechterhalten wurden und die Benut...

Daten werden geladen...