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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 106 Allgemeine Übergangsbestimmungen für Arbeitsstätten

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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I.
Anforderungen an Arbeitsstätten
1–4
II.
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsstätten
5
III.
Vor 1984 (AAV) bzw 1999 (AStV) bereits genutzte Arbeitsstätten
6–8

I. Anforderungen an Arbeitsstätten

1

Insbesondere durch die Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II 1998/368, wurden § 106 Abs 4 bis 7 sowie die meisten der durch § 106 Abs 3 der ASchG-Stammfassung übergeleiteten Rechtsvorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) und der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV) gegenstandslos und durch ASchG-Novellen und Durchführungsverordnungsbestimmungen aufgehoben.

2

§ 106 Abs 1 ASchG verweist auf die Arbeitsstätten-Richtlinie, die zwischen Arbeitsstätten, die am bereits genutzt wurden, und älteren (zum nicht genutzten) Arbeitsstätten unterscheidet. Dies war Grundlage für eine entsprechende Differenzierung in der Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl II 1998/368, die in ihrem Übergangsrecht auf den abstellt (Inkrafttreten der AStV), ebenso wie für entsprechende Ausnahmen und Abweichungen, soweit dies mit dem Anhang II der Arbeitsstätten-Richtlinie vereinbar ist (vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP).

3

§ 106 Abs 3 ASchG ordnet die vorläufige Weitergeltung der übrigen Bestimmungen der Allgemeine...

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