ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 102 Übergangsbestimmungen zu §§ 4 und 5
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Allgemeines zum Übergangsrecht – neunter Abschnitt ASchG | 1–4 |
II. | Stufenweises Inkrafttreten Arbeitsplatzevaluierung und Dokumentationspflicht | 5–8 |
I. Allgemeines zum Übergangsrecht – neunter Abschnitt ASchG
1
Mit dem neunten Abschnitt ASchG erfolgte eine Rechtsbereinigung durch Aufhebung gegenstandslos gewordener Arbeitnehmerschutzvorschriften der Rechtslage des vor dem ASchG geltenden ANSchG. Gleichzeitig wurden weiterhin bedeutsame Bestimmungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz mit dem neunten Abschnitt in die neue ASchG-Rechtslage als vorläufig weitergeltend übergeleitet (bis zur Erlassung einer Neuregelung durch eine ASchG-Durchführungsverordnung).
2
Für Neuregelungen zur Umsetzung der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und Einzelrichtlinien, die dem österreichischen Arbeitsschutzrecht in dieser Form bis dahin weitgehend unbekannt waren, wurden weitreichende Übergangsfristen, meist abhängig von der Beschäftigtenzahl der Arbeitsstätte, vorgesehen – etwa für die neue Arbeitgeberpflicht zur Evaluierung von Gefahren und Belastungen sowie Festlegung von Schutz – und Präventivmaßnahmen samt Dokumentation in Sicherheits- un...