ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 94 Sonstige Genehmigungen und Vorschreibungen
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Mit dem Genehmigungsgegenstand zusammenhängende Belange des Arbeitnehmerschutzes | 1–3 |
II. | Genehmigungsvoraussetzungen, nachträgliche Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen | 4–8 |
III. | Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen | 9 |
IV. | Vorschreibungen für mehrere idente Arbeitsstätten oder Arbeitsmittel | 10 |
V. | Ausnahmeanträge durch vom Arbeitgeber verschiedene Personen | 11 |
I. Mit dem Genehmigungsgegenstand zusammenhängende Belange des Arbeitnehmerschutzes
1
§ 94 Abs 1 und 2 ASchG betrifft Genehmigungsverfahren, die eine Arbeitsstättenbewilligung nicht ersetzen können, weil sie sich
nicht auf eine Arbeitsstätte nach ASchG beziehen,
nicht die Arbeitsstätte als Ganzes erfassen oder
weil nach den betreffenden Genehmigungsvorschriften nur bestimmte Aspekte zu berücksichtigen sind.
2
Eine umfassende Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes betreffend die gesamte Arbeitsstätte würde daher den Rahmen der angeführten Genehmigungsverfahren sprengen, welche aber Belange des Arbeitnehmerschutzes berühren. Für diese Verfahren gilt daher ebenfalls die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes, um zu verhindern, dass eine Genehmigung nach diesen Recht...