Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 93 Berücksichtigung des Arbeitnehmer/innenschutzes in Genehmigungsverfahren

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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I.
Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer/innenschutzes
1–5
II.
Gleichgestellte Verfahren
6, 7
III.
Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen und Bedingungen
8–10
IV.
Änderungs-, Sanierungs- und Anzeigeverfahren
11, 12
V.
Erforderliche Unterlagen
13, 14
VI.
Genehmigungsverfahren mit Feststellungsbescheid
15, 16

I. Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer/innenschutzes

1

§ 93 ASchG verwirklicht den Grundsatz der Verfahrenskonzentration, wie bereits zuvor § 27 Abs 2 ANSchG der alten, seit 1972 vor Inkrafttreten des ASchG geltenden Rechtslage, die sich in den in § 93 Abs 1 angeführten Verfahren bewährt hat und als erste Regelung der österreichischen Rechtsordnung das Prinzip der Verfahrenskonzentration umsetzte. In den in § 93 Abs 1 ASchG taxativ angeführten Genehmigungs- bzw Bewilligungsverfahren sind die Belange des Arbeitnehmer/innenschutzes im jeweiligen Verfahren daher durch die zuständige Behörde mit zu berücksichtigen, was einer Ausnahme von der Bewilligungspflicht der Arbeitsstätte nach § 92 ASchG entspricht.

2

Diese Arbeitsstätten benötigen keine Arbeitsstättenbewilligung (§ 92 Abs 6 ASchG): Die Arbeitsstä...

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