ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 8 Koordination
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | 1–4 | |
II. | Betriebsfremde Arbeitnehmer | 5, 6 | |
A. | Information und Unterweisung | 7 | |
B. | Zugang zu Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten | 8 | |
C. | Gemeinsame Festlegung von Schutzmaßnahmen | 9 | |
D. | Sorgetragung für die Maßnahmenumsetzung | 10–13 | |
III. | Koordination auf Baustellen | 14–20 | |
IV. | Verantwortlichkeit des einzelnen Arbeitgebers | 21 |
I. Allgemeines
1
Es hat sich gezeigt, dass die im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Regelungen nicht ausreichen, um bei Beschäftigung von Arbeitnehmern verschiedener Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte oder auf einer auswärtigen Arbeitsstelle (insbesondere auf Baustellen ) wirksam den Unfall- und Gesundheitsgefahren begegnen zu können. So hatte es für einen wirksamen Schutz der auf Baustellen beschäftigten Arbeitnehmer häufig nicht ausgereicht, dass entsprechend § 18 Abs 2 ANSchG die Schutzmaßnahmen koordiniert und bei den Schutzmaßnahmen darauf geachtet wurde, dass sie sich nicht nachteilig auf die Arbeitnehmer der übrigen Arbeitgeber auswirkten. Besondere Gefahren ergeben sich nämlich häufig nicht aus der mangelnden Koordination der Schutzmaßnahmen, sondern aus dem Umstand, dass die Arbeiten nicht koordiniert werden, u...