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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 82a Präventionszeit

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Mindestzeiten der Präventivdienstbetreuung
1–4
II.
Berechnung der Präventionszeit
5–9
III.
Berechnung der Arbeitnehmerzahl
10–12
IV.
Verteilung der Präventionszeit auf Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner und sonstige Fachleute
13–18
V.
Hinzuziehung sonstiger Fachleute
19–23
VI.
Fachkunde sonstiger Experten, insbesondere der Arbeitspsychologie
24–29
VII.
Verteilung der Präventionszeit auf das Kalenderjahr und mehrere Präventivfachkräfte
30–33

I. Mindestzeiten der Präventivdienstbetreuung

1

Die Verpflichtung zur Bestellung der Präventivfachkräfte ist nach dem Etappenplan des § 115 Abs 1 ASchG schrittweise in Kraft getreten: Seit müssen für alle Arbeitsstätten, in denen ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, ein Arbeitsmediziner und eine Sicherheitsfachkraft bestellt bzw externe Dienste in Anspruch genommen werden. Die der Betreuung zugrunde liegende Mindesteinsatzzeit der Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte wurde durch ASchG-Novellen mehrfach umgestaltet:

2

Die ASchG-Stammfassung BGBl 1994/450 sah sowohl für Arbeitsmediziner als auch für Sicherheitsfachkräfte in §§ 77, 82 ASchG aF noch „Mindesteinsatzzeiten“ für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Bet...

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