ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 81 Aufgaben, Information und Beiziehung der Arbeitsmediziner
Übersicht der Kommentierung
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I. | Aufgaben der Arbeitsmediziner | 1, 2 | |
II. | Arbeitgeberpflichten gegenüber Arbeitsmedizinern | 3, 4 | |
III. | Hinzuziehung der Arbeitsmediziner und sonstiger Fachleute | 5–8 | |
IV. | Auskünfte und Beratung der Arbeitnehmer, Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen | 9–11 | |
V. | Überwachung der Gesundheit auf Wunsch der Arbeitnehmer | 12 | |
VI. | Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) | 13 | |
A. | Entwicklung der BGF und Europäisches Netzwerk | 14, 15 | |
B. | BGF-Instrumente und Qualitätskriterien | 16–18 | |
VII. | Betriebliches Gesundheitsmanagement, Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme | 19–21 |
I. Aufgaben der Arbeitsmediziner
1
Die Aufgaben der arbeitsmedizinischen Betreuung liegen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind hingegen primäre Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte (siehe Anmerkungen zu § 76). Dementsprechend ist bei der Organisation des Brandschutzes die Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte, bei der Organisation der Ersten Hilfe die Beiziehung der Arbeitsmediziner vorgesehen. Bestimmte Angelegenheiten fallen sowohl in de...