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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 77 Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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I.
Einrechnung in die Präventionszeit
1–3
II.
Einrechenbare Tätigkeiten der SFK
4–9

I. Einrechnung in die Präventionszeit

1

In § 77 ASchG werden jene Tätigkeiten taxativ aufgezählt, welche in die Präventionszeit der Sicherheitsfachkräfte nach § 82a ASchG einrechenbar sind.

Die ASchG-Stammfassung BGBI 1994/450 sah in § 77 noch eine nach der Arbeitnehmerzahl gestaffelte Mindestpräventionszeit der Sicherheitsfachkräfte in Stunden vor: Die Festlegung einer Mindesteinsatzzeit hatte sich in der Praxis bewährt und entspricht auch Art 7 Abs 3 der Richtlinie 391/89/EWG, wonach die „benannten Arbeitnehmer“ über die entsprechende Zeit verfügen müssen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können (ErlRV 1590 BIgNR l8. GP). Der § 77 idgF entspricht im Wesentlichen dem § 77 Abs 6 der ASchG-Stammfassung über die in die Mindesteinsatzzeit einrechenbare Zeit, die für die angeführten Tätigkeiten der Sicherheitsfachkräfte aufgewendet wurde.

2

Mit der ASchG-Novelle BGBI I 1999/12 wurden die verbindlichen Mindesteinsatzzeiten für die Präventivfachkräfte für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmern ersetzt durch das flexiblere Begehungsmodell gemäß § 77a ASchG zur sicherheitstechnischen und arbeitsmed...

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