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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 76 Aufgaben, Information und Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung

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I.
Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte (SFK)
1, 2
II.
Arbeitgeberpflichten gegenüber SFK
3
III.
Hinzuziehung der SFK und sonstiger Fachleute
4–8
IV.
Auskünfte und Beratung der Arbeitnehmer, Belegschaftsorgane und Sicherheitsvertrauenspersonen
9–14

I. Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte (SFK)

1

Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte werden in § 76 Abs 1 nur allgemein umschrieben. Die Sicherheitsfachkräfte sind Fachleute der Arbeitgeber, die sie beraten und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen sollen. Die Sicherheitsfachkräfte haben nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten. Diese Aufgabenstellung entspricht der Rechtslage vor Geltung des ASchG (§ 21 ANSchG). Diese fachkundige Beratung der Arbeitnehmer/innen und ihrer Vertreter/innen soll in gleicher Weise wie die Information und Unterweisung dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu er...

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