ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 72 Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Verordnungsermächtigungen zum sechsten Abschnitt ASchG | 1–3 |
II. | Durchführungsverordnungen zum sechsten Abschnitt ASchG | 4 |
I. Verordnungsermächtigungen zum sechsten Abschnitt ASchG
Zu § 72 (Verordnungen) ist auf die Erläuterungen zu § 18 ASchG zu verweisen.
1
§ 72 Abs 1 Z 1 ASchG enthält eine Verordnungsermächtigung, die die Grundlage für die Fachkenntnisnachweis-Verordnung, BGBl II 2007/13, darstellt. Den vom Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst im seinerzeitigen Begutachtungsverfahren geäußerten Bedenken Rechnung tragend, wurde mit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 (in Kraft seit ) in dieser Verordnungsermächtigung nunmehr klargestellt, dass diese Verordnung auch nähere Regelungen über die zur Erlangung von Fachkenntnisnachweisen notwendige Ausbildung zu treffen hat (vgl ErlRV 1983 BlgNR 24. GP).
2
Laut Gesetzesmaterialien zur ASchG-Stammfasssung war betreffend die Handhabung von Lasten (§ 72 Abs 1 Z 2 ASchG) zu berücksichtigen, dass in absehbarer Zeit mit der Festlegung von international anerkannten Grenzlasten zu rechnen war, die dann durch Verordnung zum vorliegenden Entwurf umgesetzt werden sollten. Entgegen der damaligen Einschätzung wurde bisher keine Verordnung über manuelle Lastenhandhabung erlas...