ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 4 Ermittlung und Beurteilung der GefahrenFestlegung von Maßnahmen(Arbeitsplatzevaluierung)
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines zur Evaluierung | 1–12 |
II. | Allgemeine Evaluierungspflicht | 13–20 |
III. | Eignung der Arbeitnehmer, besonderer Personenschutz | 21–26 |
IV. | Festlegung von Maßnahmen, Überprüfung der Evaluierung | 27–32 |
V. | Durchführung der Evaluierung, Hinzuziehung der Präventivfachkräfte | 33–37 |
I. Allgemeines zur Evaluierung
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Diese Regelungen stellen für den Bereich des Arbeitnehmerschutzes eine grundlegende Neuerung gegenüber dem ANSchG dar. Sie sind im Zusammenhang mit dem Grundkonzept der einschlägigen Richtlinien, die von einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit der Arbeitgeber und von ihrer Verpflichtung zur Eigeninitiative und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ausgeht, zu sehen. Es geht bei der Arbeitsplatzevaluierung um eine systematische Ermittlung und Beurteilung der bestehenden Gefahren, also nicht um eine „Momentaufnahme“, ob Arbeitnehmerschutzbestimmungen und Bescheidauflagen eingehalten werden, sondern um das Erkennen der Gefahren und Belastungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dieses Konzept soll die En...