ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 60 Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge
Übersicht der Kommentierung
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I. | Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze | 1–6 |
II. | Allgemeines zu Arbeitsvorgängen | 7–9 |
III. | Vermeidung von Zwangshaltungen und anderen Belastungen – Gestaltung von Arbeitsvorgängen | 10–12 |
IV. | Arbeitsverrichtung im Sitzen | 13–16 |
V. | Arbeitsfreigabesystem im Bergbau | 17–19 |
VI. | 20–26 |
I. Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze
1
Der sechste Abschnitt ASchG fasst jene Regelungen zusammen, die für die Gestaltung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze – innerhalb und außerhalb von Arbeitsstätten – gelten, soweit es sich nicht um die Verwendung von Arbeitsmitteln (dritter Abschnitt) oder von Arbeitsstoffen (vierter Abschnitt) handelt. Diese Regelungen entsprechen zum Teil dem zuvor geltenden Recht des ANSchG (insbesondere der AAV), zum Teil finden sie ihre Grundlage in einzelnen EU-Richtlinien (über Arbeitsstätten, über die manuelle Handhabung von Lasten, über Lärm, über Bildschirmarbeit, über die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen). Vgl ErlRV 1590 BlgNR 18. GP.
2
Die Konkretisierung der Bestimmungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze erfolgt durch ASchG-Durchführungsverordnungen (§ 72 ASchG), folgende Verordnungen ua zum sechsten Abschnitt ASchG wurden b...