ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 54 Bescheide über die gesundheitliche Eignung
Übersicht der Kommentierung
Rz
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I. | Befristung und Bedingung der Eignungsfeststellung | 1 |
II. | Verfahren und Beschäftigungsverbot | 2, 3 |
I. Befristung und Bedingung der Eignungsfeststellung
1
Abs 1 sieht die Möglichkeit von befristeten oder bedingten bescheidmäßigen Feststellungen für den Fall der Eignung vor. Die Verkürzung des Untersuchungsabstandes entspricht dem geltenden Recht und ist ua auch in der Richtlinie 82/605/EWG vorgesehen, die Eignung unter der Bedingung geeigneter betrieblicher Schutzmaßnahmen ist in verschiedenen Richtlinien vorgesehen, zB Art 15 Z 2 der Richtlinie 83/477/EWG, Art 14 Abs 4 der Richtlinie 90/394/EWG und Art 14 Abs 5 der Richtlinie 90/679/EWG (ErlRV 1590 BlgNR 18. GP).
Zu den Untersuchungsintervallen siehe Anlage 1 VGÜ 2008, zu den Untersuchungsrichtlinien Anlage 2 VGÜ 2008.
II. Verfahren und Beschäftigungsverbot
2
Abs 2 bis 5 enthält Vorschriften über die Vorgangsweise bzw über das Verfahren für den Fall der gesundheitlichen Nichteignung. Das Beschäftigungsverbot wird sofort wirksam, sofern nicht im Bescheid ein späteres Wirksamwerden vorgesehen wird. Ausschlaggebend für diese Entscheidung müssen arbeitsmedizinische Gründe sein. Dies entspricht im Ergebnis ...