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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 48 Verordnungen über Arbeitsstoffe

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Durchführungsverordnungen zum vierten Abschnitt ASchG
1
II.
Verordnungsermächtigung
2

I. Durchführungsverordnungen zum vierten Abschnitt ASchG

1

In Durchführung des § 48 Abs 1 Z 1 ASchG wurde die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA), BGBl II 1998/237 erlassen; sie ist mit in Kraft getreten.

In Durchführung des § 48 Abs 1 Z 3 ASchG wurde die Grenzwerteverordnung (GKV), BGBl II 2001/253, derzeit in der Fassung Grenzwerteverordnung 2011 – GKV 2011), BGBl II 2011/429, erlassen; sie gilt seit .

In Durchführung des § 48 Abs 1 Z 4 ASchG wurden

  • im fünften Abschnitt (Messungen: §§ 28 bis 32) der GKV 2006, BGBl II 2006/242 (nunmehr GKV 2011), Bestimmungen über Messungen für Arbeitsstoffe, für die ein MAK- oder TRK-Wert festgelegt ist, erlassen;

  • weiters Regelungen über Messungen in der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl II 2004/309, in Kraft seit .

II. Verordnungsermächtigung

2

Eine Verordnung über die Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsstoffe (§ 48 Abs 1 Z 2 ASchG) wurde bisher nicht erlassen, ebenso noch keine Durchführungsbestimmungen zur Verordnungsermächtigung nach § 48 Abs 2 ASchG.

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