ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 3 Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | 1–5 |
II. | Kosten des Arbeitnehmerschutzes | 6, 7 |
III. | Informieren über Stand der Technik, Arbeitsgestaltung | 8 |
IV. | Ernste und unmittelbare Gefahren | 9, 10 |
V. | Selbst tätige Arbeitgeber | 11 |
VI. | Zuständige Person bei Abwesenheit | 12–14 |
VII. | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung | 15 |
I. Allgemeines
1
Diese Bestimmung fasst jene grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber zusammen, die nicht nur auf einem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes bzw für einen im ASchG geregelten Abschnitt Bedeutung haben, sondern allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern gelten. (ErlRV 1590 BlgNR 18. GP)
2
Die öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften richten sich grundsätzlich an den Arbeitgeber (2 Ob 174/05k; 2 Ob 89/08i) und geben die Rahmenbedingungen und die Mindestanforderungen für die Schutzmaßnahmen vor (so schon die Gesetzesmaterialien zum ASchG). Sie dienen in erster Linie dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung, basieren auf unmittelbarem staatlichem Eingriff und sehen typischerweise die Verwaltungsstrafe als Sanktionsinstrumentarium vor (2 Ob 174/05k mwN; R...