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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 40 Gefährliche Arbeitsstoffe

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Allgemeines zum vierten Abschnitt – Arbeitsstoffe
1–4
II.
Verwenden von Arbeitsstoffen bei der Arbeit
5, 6
III.
Eigenschaften gefährlicher Arbeitsstoffe
7
A.
Brandgefährliche und explosionsgefährliche Arbeitsstoffe (Abs 2)
8, 9
B.
Gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe (Abs 3)
10
C.
Nach CLP-Verordnung eingestufte Arbeitsstoffe (Abs 7)
11, 12
D.
Biologische Arbeitsstoffe (Abs 4)
13–17
IV.
18, 19
A.
Beabsichtigte Verwendung (§ 1 Abs 3 VbA)
20
B.
Unbeabsichtigte Verwendung (§ 1 Abs 4 VbA)
21–23
C.
Hygiene, Expositionsvermeidung und Impfungen (§ 5 VbA)
24
D.
Ausstattung, persönliche Schutzausrüstung, sichere Handhabung, Desinfektion (§§ 6 f VbA)
25, 26
E.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen (§§ 9 f VbA)
27
F.
Information und Unterweisung (§ 12 VbA)
28
G.
Anhänge der VbA
29
V.
Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011)
30–35
VI.
36–40
VII.
41–46
VIII.
CLP-Verordnung
47, 48
IX.
REACH
49–53

I. Allgemeines zum vierten Abschnitt – Arbeitsstoffe

1

Dieser Abschnitt enthält Schutzmaßnahmen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bei der Arbeit. Das ASchG stellt nicht auf jedes „Vorhandensein“ von Stoffen, Zubereitungen und biologischen Agenzien bei der Arbeit ab, sondern auf das „Verwenden“. Als Verwenden gilt gemäß § 2 Abs 6 ASchG auch das Gewinnen, Erzeugen, A...

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