TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 30 Nichtraucherschutz

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

Rz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1–4
II.
Nichtraucherschutz und Rauchverbot nach ASchG
A.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Abs 1)
5–7
B.
Rauchverbot (Abs 2)
8–11
C.
Technische oder organisatorische Maßnahmen (Abs 3, AStV)
12, 13
D.
Aufenthalts- und Bereitschaftsräume, Sanitäts- und Umkleideräume (Abs 3 und 4), Wohnräume (AStV)
14–16
III.
Nichtraucherschutz nach MSchG, AAV, BauV, VEXAT
A.
Schutz werdender Mütter (MSchG)
17
B.
Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (AAV)
18
C.
Brandgefährdete Räume, Orte im Freien (AAV), Flüssiggas-Schutzzonen (BauV), explosionsgefährliche Bereiche (VEXAT)
19, 20
IV.
Rauchverbot im Arbeitsrecht
21–24
V.
Rauchverbot nach Tabakgesetz (Gesundheitsrecht)
25–27

I. Allgemeines

1

Die Richtlinie 89/654/EWG regelt den Nichtraucherschutz nur für Pausenräume und Bereitschaftsräume (Anhang I Z 16.3 und 16.4 sowie Anhang II Z 11.3).

Der Nichtraucherschutz in Aufenthaltsräumen und Bereitschaftsräumen nach ASchG entspricht der Richtlinie 89/654/EWG sowie dem vor 1995 geltenden Recht (§ 87 Abs 6 AAV). Das generelle Rauchverbot für Sanitätsräume und Umkleideräume wird aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen vorgesehen.

2

Gemäß § 56 AAV der vor Inkrafttreten des ASchG geltenden Rechtslage des ANSchG war durch geeignete te...

Daten werden geladen...