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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 26 Erste Hilfe

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

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I.
Allgemeines
1
II.
Mittel für die Erste Hilfe (Abs 2)
2–5
III.
Ersthelfer (Abs 3)
6, 7
A.
Mindestanzahl Ersthelfer
8
B.
Ausbildung Erste Hilfe
9–11
C.
Erste-Hilfe-Auffrischung
12, 13
IV.
Sanitätsräume (Abs 4)
14–16

I. Allgemeines

1

Diese Bestimmungen entsprechen Art 8 Abs 1 und 2 der Richtlinie 89/391/EWG, Anhang I Z 19 und Anhang II Z 14 der Richtlinie 89/654/EWG sowie § 13 ANSchG und §§ 81 und 82 AAV. Zu den Baustellen ist auf Anhang IV Teil A Z 13 der Richtlinie 92/57/EWG zu verweisen. Besondere Regelungen über die Erste Hilfe sieht Abschnitt A Z 12 des Anhanges der Richtlinie 92/104/EWG vor, weiters Art 8 Abs 1 lit c der Richtlinie 90/679/EWG (ErlRV 1590 BlgNR 18. GP). Gemäß § 26 Abs 1 müssen Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann.

II. Mittel für die Erste Hilfe (Abs 2)

2

Es müssen ausreichende und geeignete Mittel und Einrichtungen für die Erste Hilfe samt Anleitungen vorhanden sein.

3

§ 26 Abs 2 wird durch § 39 AStV konkretisiert: Erste-Hilfe-Kästen müssen in ausreichender Zahl – bezogen auf Arbeitnehmer, Art der Arbeitsvorgänge und der verwendeten Arbeitsstof...

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