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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 25 Brandschutz und Explosionsschutz

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

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I.
Allgemeines
1
II.
Brandschutz (Abs 1 und 2)
2
A.
Vorbeugender Brandschutz
3, 4
B.
Betrieblicher Brandschutz
5, 6
C.
Abwehrender Brandschutz
7
III.
Feuerlöscheinrichtungen (Abs 3)
8–12
IV.
Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung
13–16
V.
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte und Brandschutzgruppe (Abs 2, 4 und 5)
A.
Brandschutzbeauftragter
17–21
B.
Brandschutzwart
22–25
C.
Brandschutzgruppe
26–30
VI.
Explosionsschutz (Abs 6)
31
VII.
Blitzschutz (Abs 7)
32, 33

I. Allgemeines

1

Diese Bestimmung entspricht weitgehend der Rechtslage des § 12 ANSchG und §§ 54, 74 bis 80 AAV:

  • Abs 1 und 2 entsprechen Art 8 der Richtlinie 89/391/EWG sowie Art 4 bis 5 der Richtlinie 92/104/EWG. Abs 3 entspricht Anhang I Z 5.1 und 5.2 sowie Anhang II Z 5.1 und 5.2 der Richtlinie 89/654/EWG.

  • Abs 4 erster Satz stellt – abgesehen von den Fällen der Vorschreibung einer Brandschutzgruppe – eine Neuerung gegenüber dem alten Recht dar und entspricht Art 8 Abs 2 der Richtlinie 89/391/EWG. Die Richtlinie schreibt die Bestellung solcher Personen – ähnlich wie die Bestellung von Ersthelfern – nicht nur für Arbeitsstätten mit besonderen Gefahren vor. Die Bestellung solcher Pers...

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