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Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1760-2

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 23 Sonstige Betriebsräume

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung

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I.
Anforderungen an sonstige Betriebsräume
1, 2
II.
Fußböden
3

I. Anforderungen an sonstige Betriebsräume

1

Sonstige Betriebsräume sind alle Räume in einer Arbeitsstätte, die keine Arbeitsräume iSd § 22 ASchG sind, in welchen jedoch vorübergehend Arbeiten verrichtet werden.

2

Für sonstige Betriebsräume gelten weniger strenge Anforderungen als für Arbeitsräume. Sonstige Betriebsräume müssen jedoch – auf Grund ihrer Funktion – weiteren Anforderungen entsprechen (zB Waschräume, Toiletten, Umkleide- oder Aufenthaltsräume, Stiegenhäuser).

II. Fußböden

3

Mit der ASchG-Novelle BGBl I 2012/118 entfiel in § 23 Abs 5 letzter Satz hinsichtlich der Anforderungen an Fußböden in sonstigen Betriebsräumen die Anknüpfung an die Nutzung und Zweckbestimmung – Fußböden müssen seit generell befestigt, trittsicher und rutschfest sein.

Die Umformulierung wurde aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens erforderlich, weil nach Auffassung der Europäischen Kommission die bisherige Formulierung den Anhang IV Teil B Abschnitt 1 Nummer 6.1. der Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die S...

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