ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 19 Anwendungsbereich
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines zum zweiten Abschnitt | 1–6 |
II. | Arbeitsstättenbegriff (Abs 1) | 7–13 |
III. | Wohnwagen, Container und ähnliche Einrichtungen (Abs 2) | 14, 15 |
IV. | Ausnahmen (Abs 3) | 16, 17 |
I. Allgemeines zum zweiten Abschnitt
1
Dieser Abschnitt enthält vor allem die Umsetzung der Richtlinie 89/654/EWG über die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. Geregelt werden vor allem Anforderungen hinsichtlich der Konstruktion, Beschaffenheit und Ausstattung, die in der Regel bereits bei der Planung und Errichtung von Betriebsanlagen oder sonstigen Arbeitsstätten berücksichtigt werden müssen. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich unabhängig von der Art der Arbeitsvorgänge und Arbeitsverfahren, von der Art der eingesetzten Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe etc.
2
Weiters enthält der zweite Abschnitt die Umsetzung der für Baustellen nach der Richtlinie 92/57/EWG über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, soweit diese Arbeitgeberpflichten zum Schutz der Arbeitnehmer regeln. Die in der Richtlinie vorgesehenen Detailregelungen wurden ...