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SWK 23-24, 15. August 2015, Seite 1080

Verfahren: Wiederaufnahme

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH berechtigte die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO idF vor dem FVwGG 2012, BGBI I 2013/14, die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen – ihrer Meinung nach zutreffenden – zu ersetzen. – (§ 188 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/15/0153)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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