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SWK 23-24, 15. August 2015, Seite 1034

Zurückbehaltenes Darlehen bei Einbringung (§ 4 Abs 4 EStG)

Nach der Judikatur des VwGH (; , 2004/13/0169) bewirkt die Einbringung des gesamten Betriebs eines Einzelunternehmens mit Ausnahme eines Kredits nach Art III UmgrStG, dass das einzelne zurückbehaltene Wirtschaftsgut – Kreditschuld – in das Privatvermögen überführt wird. Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Wertänderungen in diesem Privatvermögen, wie zB das Entstehen von KursS. 1035 gewinnen bei Fremdwährungskrediten, lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu. Dies gilt auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Grundes, wie etwa der Beseitigung einer Überschuldung für die Zurückbehaltung ( RV/6100343/2010).

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