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Pendlerpauschale und Vermeidung von Lärmbelästigung etc (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG)
Bei Bemessung der Wegstrecke für den Arbeitsweg mit dem eigenen Kraftfahrzeug ist auf die Flüssigkeit des Verkehrs und die Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigung der Wohnbevölkerung Rücksicht zu nehmen, sodass nicht die „kürzere“, ausschließlich über Ortsgebiete führende Wegstrecke, sondern jene über Schnellstraßen und Autobahnen außerhalb von Wohngebieten heranzuziehen ist ( RV/7100142/2015).