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SWK 23-24, 15. August 2015, Seite 1036

Eigenheimbefreiung bei Spekulationsgeschäft (§ 30 Abs 2 EStG)

Weil dem Gesetz keine größenmäßige (oder betragsmäßige) Beschränkung des Begriffs „Eigenheim“ zu entnehmen ist, ist die Veräußerung eines Eigenheims samt dem als Eigenheimgarten genutzten Grundstück unabhängig von dessen Größe von der Steuerpflicht ausgenommen ().

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